Weder mit kostenlosen noch mit gekauften Medien darf man alles machen. Das gilt für Musik, für Filme, für Bücher oder sonstiges Gedrucktes.
Was ist mit Fotokopien aus Büchern, Heften, Zeitschriften? Der Gesetzestext des Urheberrechts bezieht sich bei der Grenzziehung vor allem:
Die normale Kopie aus Schulbüchern für Schulzwecke ist laut Urheberrechtsgesetz weiterhin erlaubt (§ 52 a). Aber die öffentliche Zugänglichmachung eines solchen Werkes "ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigen zulässig". Berechtigt ist der Schulbuch-Verlag.
Musik wird schon lange nicht mehr nur vom Originalmedium konsumiert. Waren es früher Kassetten und Tonbänder, sind es heute Festplatten, CDs und MP3-Player. Kopiert wird, was das Zeug hält. Internettauschbörsen bieten illegal gratis Musik zum Download an und schädigen damit nachhaltig die Musikindustrie. Ähnliches gilt mittlerweile auch für Filme.
Darf Musik überhaupt kopiert werden? Und wenn ja, wie und in welchem Umfang?
Kein einfaches Thema: Grund genug, bei Profis nach Antworten zu suchen. Das Projekt Remus der Universität Saarland und das Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes hat zu diesen und anderen Urheberrechtsfragen eine informative und schülergerechte aufbereitete Website erstellt. In einfachen Texten beantwortet die Comic-Familie Ledroit alle wichtigen Fragen. Wer mehr wissen will, findet Hintergrundtexte.
Zum Thema Musikkopien hier einige Auszüge:
Musik-CDs und Film-DVDs dürfen zu privaten Zwecken kopiert werden. Die Kopien sind legal, wenn es sich um eine unentgeltliche Kopie eines Originals zum eigenen Bedarf oder für Freunde oder Verwandte handelt. Ob man auch eine Kopie der Kopie anfertigen darf, ist umstritten. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte keine Kopien einer Kopie anfertigen.
Was die Anzahl der Kopien betrifft, werden im Urhebergesetz keine genauen Angaben gemacht. Als Richtwert kann man drei und als Höchstwert sieben Kopien ansehen.
Nicht legal ist definitiv das Anbieten und Herunterladen von Musik in Internettauschbörsen. Auch hierzu ein Auszug der Remusseite:
Nein. Auch wenn das Abspeichern einer Original-Musik-CD auf dem heimischen Computer erlaubt ist, so ist das Anbieten dieser Musik- Datei über ein sog. Filesharing-System kein persönlicher Gebrauch mehr. Vielmehr wird die Datei über das Internet der Öffentlichkeit angeboten, also öffentlich zugänglich gemacht. Diese Form der Verwertung ist allein dem Urheber vorbehalten.
Darf ich Musik-Files aus "Internet-Tauschbörsen" herunterladen?
Nein: Das Gesetz verbietet die Verwendung einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage. Da der private Nutzer rechtmäßig hergestellte Privatkopien von gekauften CDs unter keinen Umständen ins Internet stellen darf, kann das Angebot in solchen Filesharing- Systemen bereits deshalb nicht als legale Quelle dienen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die privaten Nutzer der Internet- Tauschbörsen die Berechtigung dazu haben, ihre Dateien dort öffentlich anzubieten. Daher ist es immer unzulässig, Angebote aus solchen "Tauschbörsen" und vergleichbaren - erkennbar privaten - Angeboten im Internet herunterzuladen.
Tipp:
Mehr Antworten zum Thema Urheberrecht bei Musik und Film bietet bei remus-schule. Sie finden dort auch Erläuterungen zum Urheberrecht von Texten und Software sowie Wissenswertes rund um Internet und Internet-Auftritte von Schulen.